Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn das vom Mieter unterzeichnete Exemplar dem Vermieter zugegangen ist. Mit Unterschrift des Vertrags gelten die AGB als anerkannt.
Der Mietpreis ist vor Anreise fällig. 4 Wochen nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises zu leisten, der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn fällig. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Ausfallentschädigungen nach Punkt 4.
Barzahlungen und Zahlungen per Kreditkarte sind nicht möglich.
Im Mietpreis sind Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Heizung und Endreinigung enthalten. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen, können jedoch auf Anfrage gemietet werden. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben, durch den Vermieter angefordert und an die Gemeinde abgeführt. Mit Unterschrift des Vertrags gelten die Kurabgabesatzung und die Information nach Datenschutz-Grundverordnung der Gemeinde als anerkannt.
Der Mieter darf jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich an den Vermieter zu richten. Im Fall eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung nach folgender Staffelung geltend gemacht:
Wird der Aufenthalt vorzeitig beendet, erfolgt keine anteilige Erstattung des Mietpreises.
Die Übernahme des Ferienobjekts erfolgt ab 16.00 Uhr am Tag des Mietbeginns. Die Übergabe der Unterkunft am Abreisetag hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
Die gestellte Unterkunft und das Außengelände sind nur zum bestimmungsgemäßen Zweck zu nutzen. Aufenthalt und Nutzung erfolgen auf eigene Gefahr. Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bei Bezug ist die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen. Schäden und fehlende Gegenstände sind unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Mitteilungspflicht nicht nach, steht ihm keinerlei Mietminderung aufgrund dieser zu. Auch vom Mieter verursachte Schäden müssen angezeigt werden. Der Vermieter hat ein Recht auf Schadenersatz in angemessener Höhe, auch wenn nach dem Aufenthalt nicht gemeldete Schäden festgestellt werden. Rauchen und die Mitnahme von Haustieren sind im Ferienobjekt nicht gestattet. Bei Verstoß hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz in angemessener Höhe.
Bei Schlüsselverlust ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Vermieter kann die Kosten für die Ersatzbeschaffung vom Mieter verlangen.
WLAN ist im Haus nicht verfügbar. Am Strand und am Gemeindehaus (Tourist-Information) in Zierow kann das Netzwerk „Ostseehotspot“ kostenfrei genutzt werden.
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.